Was macht die Pflegekammer

Du hast einen Brief vom Errichtungsausschuss erhalten und weißt mit dem Begriff Pflegekammer nur recht wenig an zu fangen, dann informiere Dich, ob Du für die „Zwangs“Pflegekammer oder dagegen bist.

Was macht die Kammer für mich?

Aufgaben der Pflegekammer

  • Registrierung der Berufsangehörigen
  • Erlass einer Berufsordnung, diese regelt:
    – Berufsbild und Berufsaufgaben
    – Qualitätsstandards in der Berufsausübung
    – berufliche Pflichten (z. B. Schweige- und Dokumentationspflicht)
    – Qualitätssicherung durch Fortbildung
    – Ethische Pflichten im Beruf https://gesundheit-soziales-nrw.verdi.de/themen/nein-zur-pflegekammer
  • Berufsaufsicht
  • Statistik und Erhebung von Strukturdaten
  • Weiterbildungsordnung
  • Abnahme von Prüfungen
  • Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten (z. B. für Bildungsangebote)
  • Pflegerische Gutachten und Sachverständige
  • Beteiligung bei Gesetzgebung
  • Beratung

Laut https://www.dbfk.de/de/themen/Pflegekammer.php vom 04.10.21

Was kann Die Kammer nicht?

  • Sie ist nicht die Interessenvertretung und Stütze der einzelnen Pflegefachperson, wenn es Probleme und Konflikte im Beruf bzw. am Arbeitsplatz gibt.
  • Sie kümmert sich nicht primär um bessere Arbeitsbedingungen.
  • Sie ist nicht zuständig für die fachliche Weiterentwicklung.
  • Sie bietet keine Altersversorgung.
  • Sie verhandelt keine Tarife.
  • Sie führt keine Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch.

Laut https://www.dbfk.de/de/themen/Pflegekammer.php vom 04.10.21

 

Wo kann ich mich informieren?

  • https://www.dbfk.de/
  • https://gesundheit-soziales-nrw.verdi.de/themen/nein-zur-pflegekammer
  • https://www.pflegekammer-nrw.de/
  • https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2020/artikel/der-streit-um-die-neue-pflegekammer?fbclid=IwAR1dC0Mp0bXy75QTpjDi_u5l2IQHV9nxpnSwobe7_evsJWmo5GLFetGeTBs
  • Auf Facebook bei den verschiedenen Pflegebündnissen
  •  

Soll ich mich jetzt registrieren?

Pflegekammer Registrierung ja oder nein?
Diese Frage ist nicht eindeutig und leicht zu beantworten. Für die Befürworter der Kammer natürlich ein klares ja zur Registrierung, den sie wollen ja die Kammer…
Für die, die eine Zwangsmitgliedschaft ablehnen ist die Entscheidung schwieriger. Der erste Impuls ist: „Mach ich nicht, ich lehne die Kammer an und registrierte mich nicht! Vielleicht geht das einfach an mir vorüber…“
Vorweg, es wird nicht an euch vorüber gehen. Die Kammer hat bereits eure Daten durch den Arbeitgeber erhalten und euch vorregistriert. Man wird euch auffordern die Registrierung abzuschließen, erst freundlich und dann mit einer Androhung und Durchsetzung eines Bußgeldes. Erfahrungen in anderen Bundesländern haben zeigt, dass diese Praxis Rechtsbestand hat und so praktiziert wurde. Nach der Wahl der Kammerversammlung im März erhaltet ihr euren ersten Beitragsbescheid. Auch hier gilt Erinnerung, Mahnung und Vollstreckung. Ergebnis ist ihr habt ein Bußgeld und den Beitrag zu zahlen aber kein Recht bei der Kammerwahl mit zu wirken.
Jetzt wird es kompliziert. Ich lehne die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer ab, registrierte mich trotzdem. Eine Teilnahme an der Wahl zur Kammerversammlung ist nur bei einer Registrierung bis zum 21.12.2021 möglich. Eine Kopie der Examensurkunde kann binnen 1 Jahres nachgereicht werden. Ihr habt euch registriert und bekommt kein Bußgeld. Auch hier werdet ihr einen Beitragsbescheid erhalten mit dem bekannten nachrangigen Verfahren (Erinnerung Mahnung und Vollstreckung) .
Was ist der Vorteil bei diesem Vorgehen? Ich kann an der Wahl zur Kammerversammlung teilnehmen. Bei der Wahl kann ich dann eine Liste wählen, die gegen die Zwangsmitgliedschaft einer Pflegekammer ist und immer wieder eine Urabstimmung fordert. Es wird freie Listen und gewerkschaftlich orientierte Listen geben. Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten der Mitbestimmung, die in diesem Rahmen genutzt werden können. Da die Kammer in der politischer Gesetzgebung des Landes NRW verankert ist, kann nur der Landtag NRW die Pflegekammer auflösen. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig Holstein ist die Pflegekammer durch eine Urabstimmung und politischen Druck wieder in der Abwicklung. Die Krankenpflege hat durch eine Urabstimmung mit überragender Mehrheit gezeigt hat das sie nicht hinter der Zwangskammer steht. Dies wäre nicht ohne eine Beteiligung von Kammergegnern in der Kammerversammlung unfair durch öffentliche Druck durch die Mitglieder möglich gewesen. Eine Registrierung heißt nicht automatisch eine Akzeptanz der Zwangskammer.